Als 1882 die Gotthardbahn eröffnet, der gegen Frankreich gerichtete Dreibund zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien geschlossen wurde und zudem die Irredenta (Angliederung "unerlöster italienischer Volkstumgebiete") aktiver wurde, beschloss der Bundesrat am 13.2.1885 die totale Landesbefestigung in eine partielle, nach Süden gerichtete, auszuführen.